13.02.2024
Antrag zum Neubau der Lehrschwimmhalle Mainburg

In der Kreistagssitzung am 05.02.2024 wurde im Kreistag zum wiederholten Mal der Tagesordnungspunkt „Neubau der Lehrschwimmhalle“ in Mainburg behandelt. Festzustellen ist, dass eine Woche vorher die bestehende Lehrschwimmhalle nach einer bautechnischen Untersuchung aus statischen Gründen sofort geschlossen werden musste. Die Entscheidung. Zum Neubau der Lehrschwimmhalle wurde am 05.02.2024 leider vertagt, da nach wie vor keine Einigung im Kreistagsgremium darüber besteht, wer die Halle als Bauherr bauen soll und wer Eigentümer der Lehrschwimmhalle sein wird. Landkreis Kelheim oder Stadt Mainburg.

 

Die bisher genutzte und nun geschlossene Lehrschwimmhalle ist im Eigentum des Landkreises Kelheim. Die Lehrschwimmhalle wurde 1972 vom damaligen Landkreis Mainburg gebaut und mit der Gebietsreform dem Landkreis Kelheim übereignet. Die Lehrschwimmhalle dient dem Gymnasium, der Realschule und Mittelschule Mainburg zum Schwimmunterricht. Neben den Schulen wird die Lehrschwimmhalle auch von der Bevölkerung und den Vereinen genutzt.

 

Zwischen Herrn Landrat Neumeyer, Herrn Bürgermeister Fichtner und im Kreistagsgremium bestehen unterschiedliche Meinungen, wer Bauherr der Halle sein soll und wer sich mit welchem Betrag am Bau der Lehrschwimmhalle beteiligt. Die aktuelle Kostenschätzung geht davon aus, dass die Lehrschwimmhalle, wenn jetzt mit der Planung begonnen wird, im Jahr 2027 fertiggestellt werden könnte.

 

Die aktuelle Kostenschätzung zum Jahr 2024 liegt bei Gesamtkosten von 18.750.000 €. Bis zum Jahr der Fertigstellung 2027 werden sich die Kosten laut vorliegender Berechnungen/Schätzung auf ca. 22.200.000 € belaufen. Abzüglich der zu erwartenden staatlichen Förderung und abzüglich dem Anteil der Stadt Mainburg für Sonderwünsche in der Ausstattung (Bedarf für öffentliche und Vereinsnutzung) ergeben sich im Jahr 2027 zu erwartende Kosten von ca. 16 Mio. €. Das würde bedeuten, dass rein für die Lehrschwimmhalle bei Kostenteilung 8 Mio. der Landkreis und 8 Mio. die Stadt Mainburg zu tragen hätten. Bei der Stadt Mainburg kämen für öffentliche und Vereinsnutzung noch zusätzlich ca. 1.850.000 € hinzu. In der Sitzung am 05.02.2024 brachte Herr Landrat nun den Vorschlag ein, dass Bauherr und Betreiber der Lehrschwimmhalle in Mainburg die Stadt Mainburg sein sollte. Der Landkreis würde sich mit einem Volumen von 4 – 5 Mio. beteiligen und beim späteren Betrieb der Lehrschwimmhalle anteilig die Betriebskosten mittragen.

 

Hier kam es im Kreistagsgremium zu keiner Einigung, weshalb die Entscheidung in die nächste Sitzung vertagt wurde.

 

Die Fraktion der Freien Wähler hat sich bisher klar dafür ausgesprochen, dass der Landkreis Bauherr der Lehrschwimmhalle sein soll und man sich die Kosten von 16 Mio. € teilt. Der Landkreis, als Eigentümer der Lehrschwimmhalle soll diese dann auch betreiben. Die Stadt Mainburg mit Schulverband Mainburg beteiligt sich anteilig an den Unterhaltskosten. Die Mehrausstattung für den Betrieb für die Öffentlichkeit und Vereine sowie für das Personal für die öffentliche Nutzung übernimmt ebenfalls die Stadt Mainburg.

 

Die Kreistagsfraktion der Freien Wähler spricht sich deshalb für einen Bau durch den Landkreis aus, da dieser bisher Eigentümer der Lehrschwimmhalle ist und die marode Halle nun einem Neubau weichen muss. Die Lehrschwimmhalle wird zudem von zwei Schulen, bei denen der Landkreis Eigentümer und Schulaufwandsträger ist, genutzt. Nämlich vom Gymnasium und der Realschule. Weiter berufen sich Bgm. Fichtner und die Fraktion der Freien Wähler auf die 2021 geschlossene Zweckvereinbarung zur „Mitbenutzung der Lehrschwimmhalle des Landkreises Kelheim“ zwischen dem Landkreis Kelheim und der Stadt Mainburg sowie auf Beschlüsse des Kreistages vom 28.06.2021 und des Kreisausschusses vom 27.09.2021, in welchen eindeutig beschlossen wurde, sollte es zu einem Neubau einer Lehrschwimmhalle kommen, ist der Landkreis Bauherr und die Stadt Mainburg sowie der Schulverband Mainburg beteiligen sich an den Investitionen.

 

Die Beteiligung und der Kostenanteil wurden am 27.09.2021 anhand eines Rechenbeispiels vom Kreisausschuss einstimmig beschlossen:

 

Landkreis Kelheim: 51,61 %

Stadt Mainburg: 21,51 %

Mittelschulverband: 26,88 %

 

Diese Vereinbarung und die Beschlüsse haben nach wie vor Gültigkeit und beinhalten unter anderem: „Für zu tätigende, nicht durch Zuschüsse gedeckte Investitionen in die Lehrschwimmhalle leistet die Stadt Mainburg (+ Schulverband) einen Investitionszuschuss“ . Das bedeutet letztendlich, dass auch bei einem Neubau der Landkreis Eigentümer bleibt und sich die Stadt Mainburg an der Investition beteiligt. Bezugnehmend auf den Vorschlag des Herrn Landrats müsste der Kreistag bei einem von den bestehenden Beschlüssen abweichenden Beschluss die bestehenden Beschlüsse und die Zweckvereinbarung aus dem Jahr 2021 erst aufheben. Auf die beigefügte Datei „Beschlussauszüge Neubau Lehrschwimmhalle“ darf verwiesen werden.

 

Die FW-Fraktion stellt deshalb den Antrag, dass in der nächsten Kreistagssitzung über folgendes zu beraten und zu beschließen ist:

 

1. In Bezug auf die Zweckvereinbarung zur Benutzung der Lehrschwimmhalle (Mainburg) des Landkreises und in Bezug auf die Beschlüsse von Kreistag, 28.06.2021, und Kreisausschuss, 27.09.2021, sollen diese Beschlüsse umgesetzt werden. Das bedeutet, dass der Kreistag über den Neubau einer Lehrschwimmhalle in Mainburg zu entscheiden hat. Bei einer Zustimmung zum Bau einer neuen Lehrschwimmhalle, bleibt der Landkreis Bauherr und späterer Betreiber der Lehrschwimmhalle. Die Stadt Mainburg mit Mittelschulverband beteiligt sich exakt nach dem beschlossenen Rechenbeispiel vom 27.09.2021 mit 48,39 % an den nach Abzug der Zuschüsse bleibenden Investitionskosten. Auf die bestehende Zweckvereinbarung wird verwiesen.

 

2. Die FW-Fraktion beantragt zudem, dass das beauftragte Planungsbüro mit der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung, Kostenberechnung) unverzüglich zu beauftragen ist, damit kein weiterer Zeitverzug bei der Umsetzung des Projekts eintritt.

 

gez. Christian Nerb
Fraktionssprecher